AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERMITTLUNGSVERTRAG (AGB)


1. Allgemeines


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen von Sperrgut-Transport (nachfolgend „Anbieter“ genannt).


(2) Der Anbieter betreibt eine Plattform zur Vermittlung von Möbeltransporten, Beiladungen, Mini-Umzügen, Umzügen, Sperrgut- und Palettentransporten.


(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person gemäß § 13 BGB.


(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


2. Vermittlungsleistung / Vertragsverhältnis


(1) Der Anbieter ist ausschließlich Vermittler von Transportdienstleistungen.


(2) Der Anbieter führt selbst keine Transporte durch und ist kein Frachtführer, Spediteur oder ausführendes Transportunternehmen.


(3) Der Vertrag über die Durchführung des Transportes kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweils vermittelten ausführenden Transportunternehmen zustande.


(4) Der Anbieter übernimmt ausschließlich:


* die Vermittlung geeigneter Transportdienstleister,

* die Organisation der Anfrage,

* die Weiterleitung der Auftragsdaten,

* die Koordination der Transportvermittlung.


(5) Die Durchführung des Transportes, insbesondere:


* Transportdurchführung,

* Be- und Entladung,

* Termine,

* Transportsicherheit,

* Transportdauer,

* Schäden,

* Verzögerungen,

* Verlust,

* Haftung,


liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des ausführenden Transportunternehmens.


(6) Die vom Anbieter erhobene Anzahlung stellt eine Vermittlungs- und Organisationsgebühr dar.


(7) Ein verbleibender Restbetrag kann direkt zwischen Auftraggeber und ausführendem Transportunternehmen vereinbart und abgerechnet werden.


3. Vermittlung weiterer Unternehmen


(1) Der Anbieter ist berechtigt, Transportaufträge an selbständige Transportunternehmen, Frachtführer oder Spediteure zu vermitteln.


(2) Die vermittelten Unternehmen handeln eigenverantwortlich und auf eigene Haftung.


(3) Rechnungen über Transportleistungen können direkt durch das ausführende Unternehmen erstellt werden.


(4) Der Anbieter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Durchführung der Transportleistung.


4. Preise / Zusatzkosten


(1) Grundlage des Angebotes sind die Angaben des Auftraggebers in der Kostenanfrage.


(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Anfrage waren, können durch das ausführende Unternehmen gesondert berechnet werden.


Hierzu zählen insbesondere:


* zusätzliche Tragehilfen,

* Montagearbeiten,

* längere Laufwege,

* fehlende Aufzüge,

* schwierige Zufahrten,

* Wartezeiten,

* Terminverschiebungen,

* Zusatzstopps,

* Mehraufwand aufgrund falscher Angaben.


(3) Maßgeblich sind die tatsächlichen Gegebenheiten am Transporttag.


5. Angaben des Auftraggebers


(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu:


* Maßen,

* Gewicht,

* Anzahl,

* Verpackung,

* Stockwerken,

* Laufwegen,

* Transportgut,

* Terminwünschen


zu machen.


(2) Falsche oder unvollständige Angaben können zu Nachberechnungen führen.


(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass:


* Zufahrten erreichbar,

* Transportwege frei,

* Treppenhäuser nutzbar,

* Möbel transportfähig,

* empfindliche Geräte transportsicher vorbereitet


sind.


6. Transportbedingungen


(1) Der Transport erfolgt grundsätzlich bis zur ersten verschlossenen Haustür, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


(2) Trageleistungen, Stockwerktransporte oder Zusatzleistungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung mit dem ausführenden Unternehmen.


(3) Bei Beiladungen, Sammeltransporten oder unverpackter Ware gelten flexible Transportzeiten.


(4) Feste Liefer- oder Abholzeiten gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.


(5) Express- oder Festterminleistungen können gesondert berechnet werden.


7. Beiladungen / Sammeltransporte


(1) Beiladungen und Sammeltransporte erfolgen im Rahmen verfügbarer Touren.


(2) Die Regelabholung erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 14 Tagen, sofern keine Express- oder Festterminoption vereinbart wurde.


(3) Zustellungen erfolgen üblicherweise innerhalb weniger Tage nach Abholung als Sammeltransport.


(4) Eine Direktfahrt ist gesondert anzufragen.


8. Haftung


(1) Der Anbieter haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Vermittlungsleistung.


(2) Der Anbieter haftet nicht für:


* Transportdurchführung,

* Transportschäden,

* Lieferverzögerungen,

* Terminabweichungen,

* Verlust,

* Beschädigungen,

* Verhalten des ausführenden Unternehmens.


(3) Etwaige Haftungsansprüche wegen Transportschäden sind ausschließlich gegenüber dem ausführenden Transportunternehmen geltend zu machen.


(4) Für unverpackte Ware, gebrauchte Möbel oder empfindliche Güter kann die Haftung des ausführenden Unternehmens eingeschränkt sein.


(5) Die Durchführung der Transporte erfolgt ausschließlich durch selbständige ausführende Transportunternehmen.


(6) Für die Durchführung des Transportes sowie etwaige Transportschäden haftet ausschließlich das jeweils ausführende Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


(7) Bei Möbeltransporten, Beiladungen und Umzügen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Haftungsregelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) beziehungsweise bei internationalen Transporten die Regelungen der CMR.


(8) Bei Umzugsgut kann die gesetzliche Haftung des ausführenden Unternehmens gemäß § 451e HGB bis zu 620 EUR pro Kubikmeter Laderaum betragen.


(9) Bei allgemeinen Frachttransporten richtet sich die gesetzliche Haftung regelmäßig nach den gesetzlichen Haftungsgrenzen von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm.


(10) Die tatsächliche Haftung richtet sich insbesondere nach:


* Art des Transportes,

* Verpackung,

* Transportgut,

* vereinbarter Leistung,

* den gesetzlichen Bestimmungen,

* sowie den Bedingungen des ausführenden Unternehmens.


(11) Für besonders wertvolle, empfindliche oder unzureichend verpackte Güter wird der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung empfohlen.


(12) Der Anbieter selbst übernimmt keine eigene Transportversicherung oder Frachtführerhaftung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


9. Schäden / Schadensmeldung


(1) Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort bei Übergabe gegenüber dem ausführenden Unternehmen schriftlich festzuhalten.


(2) Nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.


(3) Schadenmeldungen müssen direkt an das ausführende Unternehmen erfolgen.


10. Zahlungsbedingungen


(1) Vermittlungsgebühren oder Anzahlungen sind sofort nach Vertragsschluss fällig.


(2) Weitere Zahlungsbedingungen können direkt mit dem ausführenden Unternehmen vereinbart werden.


(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Vermittlungsleistung auszusetzen.


11. Kündigung / Stornierung


(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich per E-Mail stornieren.


(2) Im Falle einer Stornierung ist der Anbieter berechtigt, bereits entstandene Vermittlungs-, Organisations-, Verwaltungs- und Reservierungskosten pauschal geltend zu machen, soweit diese infolge der Stornierung nicht mehr vermeidbar sind.


(3) Für die pauschale Berechnung gelten folgende Stornierungspauschalen:


* bis 14 Tage vor dem geplanten Transporttermin:

 20 % der vereinbarten Vermittlungs- und Organisationsvergütung


* 7 bis 13 Tage vor dem geplanten Transporttermin:

 40 % der vereinbarten Vermittlungs- und Organisationsvergütung


* 3 bis 6 Tage vor dem geplanten Transporttermin:

 60 % der vereinbarten Vermittlungs- und Organisationsvergütung


* weniger als 72 Stunden vor dem geplanten Transporttermin:

 80 % der vereinbarten Vermittlungs- und Organisationsvergütung


(4) Bereits entstandene Fremdkosten, insbesondere:


* reservierte Fahrzeuge,

* fest eingeplante Touren,

* Sonderfahrten,

* Expressleistungen,

* Hotel- oder Fährkosten,

* bereits beauftragte Drittunternehmen,


können zusätzlich berechnet werden, soweit diese tatsächlich angefallen sind.


(5) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.


(6) Dem Anbieter bleibt ausdrücklich vorbehalten, einen tatsächlich höheren entstandenen Schaden nachzuweisen.


(7) Bei individuell vereinbarten Sonderfahrten, Direktfahrten oder ausdrücklich bestätigten Festtermintransporten kann im Einzelfall eine höhere pauschale Vergütung vereinbart werden.


(8) Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Anbieter.


12. Verbotene Transportgüter


Vom Transport ausgeschlossen sind insbesondere:


* Gefahrgut,

* explosive Stoffe,

* Waffen,

* lebende Tiere,

* leicht entzündliche Stoffe,

* Öl- oder Benzinreste,

* illegale Gegenstände,

* nicht transportsichere Güter.


13. Datenschutz


Die zur Vermittlung erforderlichen Daten werden an das ausführende Unternehmen weitergegeben, soweit dies zur Durchführung der Vermittlung oder Transportleistung erforderlich ist.


14. Rechtswahl


Es gilt deutsches Recht.


15. Streitbeilegung


Der Anbieter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Widerrufsbelehrung / Hinweise


Bei individuell terminierten Transport- und Vermittlungsleistungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.


Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung ausdrücklich die Vermittlung einer transportbezogenen Dienstleistung mit individueller Termin- und Tourenplanung.



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